Eine einfache Methode zur Berechnung des Inzuchtkoeffizienten: 

Aus "Schweizer Hundesport" Ausgabe 11/84 1.6.1984
Eine einfache Methode zur Berechnung des Inzuchtkoeffizienten von Frantisek Horak:
der Inzuchtkoeffizient ist der konstante Faktor vor einer veränderlichen Größe. Diese 
veränderliche Größe ist in der Tierzucht der Inzuchtgrad. Mit der Inzucht kann der Züchter
hervorragende Merkmale oder Eigenschaften in seiner Zucht festigen, er kann aber auch
Fehler anhäufen. Zur Berechnung des Inzuchtgrades oder des Inzuchtkoeffizienten gibt
die einschlägige Literatur die Formel von Wright an, die manche Züchter für zu kompliziert
halten. 
Eine einfache Formel hat der Prager Zootechniker Frantisek  Horak ausgearbeitet.
Man vergleicht Vater- und Mutterlinie und addiert die Generationen, in der jeweils 2
gleichnamige Vorfahren auftreten. 
Die Summe der Generationen der gemeinsamen Vorfahren minus 1 ergibt z.B. bei je einem 
Vorfahr in der 1. und 2. Generation (2 + 1 = 3 - 1 = 2)  = 25,0 %.
Man addiert alle Inzuchtkoeffizienten der "mehrfachen Vorfahren" und erhält den
Inzuchtkoeffizienten des Hundes.

bei 2 = 25,0%
bei 3 = 12,5%
bei 4 = 6,25%
bei 5 = 3,125%
bei 6 = 1,56%
bei 7 = 0,80%
bei 8 = 0,40%
bei 9 = 0,20%
bei 10 den Inzuchtkoeffizienten = 0,10%

Johannson und Lusch sind der Meinung, Tiere mit einem Inzuchtkoeffizienten von weniger 
als 6,26% seien nicht mehr als Inzuchtprodukte zu betrachten, es erübrigt sich deshalb für 
den praktischen Züchter tiefer liegende Koeffizienten zu errechnen.

Anmerkung: Beispiel zur Berechnung des Inzuchtkoeffizienten von Brave Heart of Leiijliden: 
Wäre 1 gleichnamiger Vorfahr erstmals in der 3.Gemeration aufgetreten, müßte man  3+3-1 rechnen,
ergibt 5 = was einen Inzuchtkoeffizient von 3,125% bedeutet um somit keine Inzucht darstellt.
Vielleicht möchten Sie die Ahnentafel von  Brave Heart of Leiijliden in den ersten Generationen
überprüfen, so finden Sie - ganz richtig - keine gleichnamigen Vorfahren.

Beispiel: der Inzuchtkoeffizient bei einer Halbgeschwisterpaarung hingegen (gleichnamige 
Vorfahren in der 2. Generation) wäre dann 2+2-1 = 3 = 12,5% Inzuchtkoeffizient. 
Der Tierschutz spricht bei einer Halbgeschwisterpaarung hier bereits von Inzest. Im Gutachten 
zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes heißt es unter "3.5.1 Inzucht - Linienzucht". 
Inzucht ist Verpaarung verwandter Tiere. Verpaart man Vollgeschwister, Eltern mit ihren Nach-
kommen oder Halbgeschwister, so spricht man von Inzestzucht.  Inzucht und Inzestzucht führen 
in der Praxis zum Verlust genetischer Vielfalt und zur Inzuchtdepression. Häufig kommen in ihrem
Gefolge sehr rasch auch deletäre Gene zur Auswirkung. Es treten Erbkrankheiten und Anomalien
auf, die in der Regel zu Schmerzen, Leiden oder Schäden führen. 
Inzestzucht ist bereits ein Verstoß gegen § 11b des Tierschutzgesetzes.

Literatur:
Schweizer Hundesport Nr. 11/84 und
Gutachten zur Auslegung von § 11b des Tierschutzgesetzes