ISPU-Sieger-Zuchtschau 2005
am 15.10.2005 in Dortmund 

Richter Ernst Theisen-Krosse


 ISPU-Sieger 2005
   wurde Banshee vom Asbachtal 
   (er ist ein Sohn von Duffyco´s Basil
    und Face vom Fürstental).
   Herzlichen Glückwunsch!
 


Duffyco´s Ironman wurde mit 
V 1 in der Champion-Klasse bewertet
und wurde damit ISPU-Klubsieger.
 

Duffyco´s Kalypso brachte es auch zum 
V 1
in der Championklasse
und wurde damit ISPU-Klubsieger.
  (Ironman und Kalypso wohnen bei
 Angelika u. Manfred Krause in Berlin)
 

Annabell von der Niddamühle 
  (Tochter von Duffyco´s Fellini und 
   Holana von den Haflingern) erhielt 
V1 in der Jugendklasse.
   Besitzerin Sabine Mihm, Freigericht.
 

Bundessieger-Zuchtschau 2005
am 14.10.2005 in Dortmund
Richterin Frau Ahrendts

 Bundessiegerin 2005 wurde 
Duffyco´s Kalypso.
 


Bundesjugendsiegerin 2005
  Annabell von der Niddamühle
  (Annabell ist eine Tochter von 
  Duffyco´s Fellini und
Holana von den Haflingern).
 

Duffyco´s Ironman erhielt ein 
V 1 in der Champion-Klasse
  (Kalypso und Ironman wohnen bei 
  Familie Krause in Berlin).
 

Banshee vom Asbachtal wurde mit 
V 1 in der Offenen Klasse bewertet
  (Banshee ist ein Sohn von Duffyco´s Basil 
   und Face vom Fürstental).
 

 


Herzlichen Glückwunsch zum
Deutschen Champion (PSK)!
Duffyco´s Gobi
Herbst 2005

22.06.2005
Duffyco´s Gobi stellt 
sich als KLUBSIEGER vor. 
Besitzer: Norbert Notthoff, Herne

 

 


25.09.2005 
 KSA Erlangen

Lilla Eneby's Wan Zebulon
erhielt auf der KSA Erlangen 
V 1,  BOB 
Richterin: Frau Felsche
 

 

15.5.2005 - Neustadt/Dosse
 Jahressieger 2005 
bei der Jahressiegerauslese in Neustadt/Dosse
Mit V 1 und BOB wurde der Rüde 
Duffyco´s Ironmann 
Richterin: Frau Roloff
15.5.2005 - Neustadt/Dosse
Jahressiegerin 2005 

 wurde die schwarz-rote Hündin 
Duffyco´s Kalypso.
Bewertung V 1 
Richterin: Frau Roloff


Erfolgreich auf der VDH-Europasiegerschau - 8.5.2005 in Dortmund


VDH-EUROPASIEGER 2005
 DUFFYCO´S IRONMAN 
mit V 1, CACIB. Richter H.K Schneider. 
Iron lebt bei Angelika und Manfred Krause
 in Berlin, "von den Turbopfoten"
VDH-EUROPAJUGENDSIEGERIN 2005 
 DUFFYCO´S NISHA 
mit der Bewertung V1. 
Besitzer von Nisha sind 
Angelika und Manfred Krause in Berlin, 
"von den Turbopfoten".
VIZE-EUROPASIEGER 2005  
DUFFYCO´S GORDON
mit V 1, CACIB-Reserve
 
Richter H.K. Schneider. 
Besitzer ist Familie Mooshofer 
in Mettmann

VDH-EUROPASIEGERIN 2005 
BERLIN DE L´ASCHERANN
mit der Bewertung V 1, CACIB 
 
Richter H.K. Schneider 
Besitzer Anneke und Ko de Lange,
 "Kennel de L´Ascherann, NL". 
Berlin ist eine Tochter von
 Brave Heart of Leijliden und 
Aida de L´Ascherann.

 

27.3.05 
KSA inPommelsbrunn
   Duffyco´s Karat erhielt 
V 1, KSA, VDH und BOB und ist 
damit Klubsieger. 
Richterin Frau Isolde Huber

 


 

LILLA ENEBY´S WAN ZEBULON  
(Import aus Schweden)
27.2.2005
Die Richterin Frau Feuz/Schweiz beurteilte 
auf der Internationalen Hundeausstellung 
in München mit V 1, CAC, VDH, CACIB 
und BOB.



23.1.2005 
Duffyco´s Kaprice erhielt auf der   Internationalen Ausstellung in Nürnberg
V 1, CAC, VDH, CACIB und BOB. 
Richter: Herr Pentenero.





28.01.05 Das Niedersächsischeberverwaltungsgericht erklärt generellen Leinenzwang für unverhältnis
mäßig - Urteil ist richtungweisend Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat in einem gestern
Abend ergangenen Urteil (AZ 11 KN 38/04) den generellen Leinenzwang für Hunde als unverhältnis-
mäßig eingestuft, die entsprechende Regelung der Verordnung als unwirksam erklärt und damit aufge-
hoben. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt das Urteil als richtungweisend. "Die Entscheidung des
Oberverwaltungsgerichts ist richtungweisend. Es unterstreicht einmal mehr die Position des Deutschen
Tierschutzbundes, dass die Rassezugehörigkeit eines Hundes nicht als Indikator für  dessen Gefährlich-
keit stehen darf und dass ein genereller Leinenzwang gegen das Tierschutzgesetz verstößt", kommentiert
Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes, das Urteil. In vielen Kommunen gilt für
Hunde ein genereller Leinenzwang. Die meisten begründen ihn mit der potenziellen Gefahr und ziehen
nach  Rassen sortierte Beißstatistiken zur Begründung heran. Diese Argumentation hat das Nieder-
sächsische Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil verworfen. Es lägen keine Erkenntnisse fachkun-
diger Stellen vor, welche die Notwendigkeit aufzeigen, im gesamten  Stadtgebiet Hunde an der Leine
zu führen, so das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht. Die Gefahr dürfe nicht pauschal erklärt
werden, eine individuelle Beurteilung sei erforderlich. Vereinzelte Strafverfahren gegen Hundehalter
reichten nicht aus, um eine für den Erlass einer Verordnung erforderliche abstrakt-generelle Gefahr
der Bürger zu bekunden. Zudem folgten die Richter der Argumentation der Kläger, dass ein solcher
Zwang gegen den Tierschutz verstoße. Der Deutsche Tierschutzbund hat schon immer deutlich gemacht,
dass ein genereller Leinenzwang ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ist. Diese Einschätzung wird
durch das Niedersächsische OVG damit höchstrichterlich bestätigt. Der Deutsche Tierschutzbund
fordert nun alle Kommunen auf, eventuell geltende generelle Leinenzwangverordnungen außer Kraft
zu setzen. Verantwortungsvolle Halter nehmen ihr Tier in der Stadt, bei Menschenansammlungen
und auf Kinderspielplätzen ohnehin freiwillig an die Leine. Kommunen, die beispielsweise im Innen-
stadtbereich einen Leinenzwang verhängt haben, sind aufgefordert, ausreichend Auslaufflächen für
Hunde zu schaffen, die für die Hundehalter auch gut erreichbar sind.